Aufgrund eichrechtlicher Vorschriften (Mess -und Eichgesetzt / MessEG) sind MessgerĂ€te regelmĂ€Ăig auszutauschen. Die Bestimmungen fĂŒr VerbrauchszĂ€hler (WasserzĂ€hler, GaszĂ€hler, WĂ€rmezĂ€hler etc.) werden in Eichordnungen und dazugehörenden Richtlinien fĂŒr das DurchfĂŒhren dieser Eichungen geregelt. GemÀà den Bestimmungen des MessEG sind i.d.R. GaszĂ€hler alle 8 Jahre, WasserzĂ€hler alle 6 Jahres und FernwĂ€mezĂ€hler alle 5 Jahre auszutauschen.
Die folgenden Arbeiten mĂŒssen regelmĂ€Ăig und durch fachkundiges Personal durchgefĂŒhrt werden:
- Turnuswechsel GaszÀhler
- Turnuswechsel WasserzÀhler
- Turnuswechsel FernwÀrmezÀhler
Unsere Servicetechniker stehen Ihnen deutschlandweit fĂŒr die AusfĂŒhrung dieser Arbeiten zur VerfĂŒgung.