ZĂ€hlerservice

Aufgrund eichrechtlicher Vorschriften (Mess -und Eichgesetzt / MessEG) sind MessgerĂ€te regelmĂ€ĂŸig auszutauschen. Die Bestimmungen fĂŒr VerbrauchszĂ€hler (WasserzĂ€hler, GaszĂ€hler, WĂ€rmezĂ€hler etc.) werden in Eichordnungen und dazugehörenden Richtlinien fĂŒr das DurchfĂŒhren dieser Eichungen geregelt. GemĂ€ĂŸ den Bestimmungen des MessEG sind i.d.R. GaszĂ€hler alle 8 Jahre, WasserzĂ€hler alle 6 Jahres und FernwĂ€mezĂ€hler alle 5 Jahre auszutauschen.

Die folgenden Arbeiten mĂŒssen regelmĂ€ĂŸig und durch fachkundiges Personal durchgefĂŒhrt werden:

  • Turnuswechsel GaszĂ€hler
     
  • Turnuswechsel WasserzĂ€hler
     
  • Turnuswechsel FernwĂ€rmezĂ€hler
     

Unsere Servicetechniker stehen Ihnen deutschlandweit fĂŒr die AusfĂŒhrung dieser Arbeiten zur VerfĂŒgung.