Befahren von Schachtbauwerken
Schächte erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Trinkwasserversorgung. Sie werden zum Beispiel dort eingesetzt, wo Armaturen zum Absperren oder zur Druckregelung in einer Rohrleitung zugänglich sein müssen, als Kontrolle von Streckenabschnitten bei langen Rohrleitungen oder zur Be- und Entlüftung sowie als Zugang für komplexe Einbauten (z.B. Quellsammelschacht)
Schachtbauwerke müssen nach Vorgabe DVGW W 400-3-B1 im gleichen Turnus geprüft werden entsprechend Ihrer Einbauten (z.B. Be -und Entlüftungseinrichtung, Regelarmatur usw.
Im Zuge der Inspektionsmaßnahmen sollte nach Möglichkeit auch eine sicherheitstechnische Analyse (Gefährdungsbeurteilung §5 und §6 ArbSchG) erfolgen, um die entsprechenden Gefährdungsfaktoren zu ermitteln und zu dokumentieren.
Auf diese Gefährdungsfaktoren ist zu achten:
- Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum
- Absturzgefahr
- Sauerstoffmangel und Gefährdungen durch Gefahrstoffe (Schachtatmosphäre prüfen!)
- Elektrische Gefährdungen
- Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung
- Organisatorische Mängel
- etc.
Unsere Fachkräfte unterstützen Sie in allen Belangen bei der sicherheitstechnischen Analyse Ihrer Schachtbauwerke. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Festlegungen und erforderlichen Maßnahmen für Ihr Unternehmen.